Wir sind behördlich zertifiziert und sind befugt, gem. den Anforderungen der CE Kennzeichnungspflicht Schankgefäße zu markieren, also den „Füllstrich“ oder die „Eiche“ anzubringen.
Sollten Sie ein Trinkglas mit der Markierung „GK“ sehen, wissen Sie, dass es vom "GLAS KRIEGESMANN" ist.
Jeder kennt die europäische Norm des CE. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ So die Definition.
Früher hat man den Füllstrich als sogenannte „Eiche“ auf das Trinkgefäß gebracht, dies wurde 2006 durch die CE-Markierung abgelöst.
Stichtag war der 30.04.2004, an der die Europäischen Messgeräterichtlinie (MID, Measuring Instruments Directive) eingeführt wurde. Das "Eichen" von Schankgefäßen - somit auch von Trinkgläsern - wurde nun per europäischer Richtlinie geregelt, welche in deutsches Recht umgesetzt werden musste.
Zum 30.10.2006 trat die Richtlinie 2004/22/EG rechtswirksam in Kraft.
Die korrekte Anbringung des Füllstrichs unterliegt klaren Vorschriften. Unsere Mitarbeiter sind ständig auf dem neuesten Stand des Fachgebiets und beraten Sie gerne.
Unsere behördliche Zertifizierung ermöglicht es uns, unsere Dienstleistungen rund um das Glas weiter zu erweitern und dem Kunden ein Full Service Paket anzubieten.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der CE-Markierung Ihres Glases.